SICHERHEIT - Helmpflicht beim Eislaufen

Auf Basis der amtlichen Sicherheitsbestimmungen, der Veröffentlichungen des KUVBs und des Lehrplans besteht für den Eislauf in der Schule „quasi“ eine Helmpflicht, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt.

Die Empfehlungen des KUVBs und die Bestimmungen der Sicherheitserziehung sind eindeutig. Diese Regelungen gelten auch für das Rodeln, Skifahren und Snowboarden.

 

Also Helm auf beim Wintersport!


SICHERHEIT – Der geeignete Sportschuh

Nicht geeignete Sportschuhe stellen ein Sicherheits- bzw. Verletzungsrisiko dar. Für die Halle und auf der Allwetteranlage im Freien ist der „Universal-Hallen-Sportschuh“ geeignet.

Grundsätzlich sollen keine Straßenschuhe (auch Sportschuhe, die draußen verwendet werden) in der Halle angezogen werden.

 

Hinweise zu den Sportschuhen:

- Sohlenkonstruktion für schnelle Drehbewegungen und ein hohes Dämpfungsvermögen

- haltbares, formstabiles und verstärktes Obermaterial

- Non-Marking-Sohle

- Gymnastikschuhe sind nur für Turnen, Gymnastik und Tanzen zweckmäßig

- Joggingschuhe sind für die Halle ungeeignet


INFO - Eislaufen Voraussetzungen

Entgegen der weitverbreiteten Annahme, benötigen ausgebildete Sportlehrkräfte keinen eigenen Eislaufschein, um im Rahmen des Basissportunterrichts mit ihren Schüler*innen regelmäßig zum Eislaufen gehen zu können. Positiv formuliert darf jede Sportlehrkraft auch zum regelmäßigen Eislaufen mit der Klasse gehen, unabhängig davon, ob im Studium der Eislaufschein erworben wurde.

 

Begründet wird dies damit, dass sich die Unterrichtsberechtigung einer Sportlehrkraft auf alle im Basissportunterricht verankerten Sportarten erstreckt. Ausnahmen gelten nur für die Bereiche Schwimmen sowie alpine Gleitsportarten, da es für diese beiden sportlichen Aktivitäten die jeweils eigenen KMBeks "Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen" sowie "Durchführungshinweise zu Schülerfahrten" gibt.

 

Voraussetzung für den Eislaufunterricht im Rahmen des BSU ist jedoch wie bei allen anderen Sportarten auch, dass sich die Lehrkraft zum einen mit den Sicherheitsanforderungen der zu unterrichtenden Sportart vertraut gemacht hat.

 

Zum anderen ist im Lehrplan Fachprofil Sport schriftlich fixiert, dass "bei allen sportlichen Aktivitäten die amtlichen Sicherheitsbestimmungen und die Veröffentlichungen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) zur Sicherheitserziehung und zum Gesundheitsschutz zu beachten (sind)." Für das Eislaufen beutet dies unter anderem, dass die "dringende Empfehlung" der KUVB, einen Helm und Handschuhe zu tragen, zu beachten ist.

 

Unter  www.schulsport-kuvb.de kann die entsprechende Broschüre des KUVBs heruntergeladen werden.


SICHERHEIT-Die pädagogische Gefährdungsbeurteilung

Mit der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung sollen Unfälle im Sportunterricht durch geeignete Vorüberlegungen verhindert bzw. Gefahren minimiert werden.

Grundsätzlich ist wichtig, dass die Sportangebote einen „inneren Zusammenhang“ zu den Kernaufgaben der Schule haben, Stichworte Lehrplan, Erziehung und Unterricht und die durchführenden Personen die entsprechenden Qualifikationen und Fachkunde besitzen.

Die Lehrkraft muss entsprechend mit den Sicherheitsanforderungen der Sportart und der Umgebung (Sporthalle, Schwimmbad, im Freien) vertraut sein. Durch eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung können die sicherheitstechnischen Planungen strukturiert und im Falle eines schweren Unfalls nachgewiesen werden.

 

Nach dem Schema „Gefährdung erkennen – Risiko bewerten – Handeln“ können die vorangehenden Überlegungen strukturiert werden. Eine Übersicht der Gefährdungsbeurteilung findet sich als Anhang.

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Gefährdungsbeurteilung.pdf
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Für genauere Informationen und Praxisbeispiele empfehlen wir die Broschüre „Die pädagogische Gefährdungsbeurteilung in Schulen“ als Download des KUVBs. 


SICHERHEIT – Aufgaben der Schulleitung

Die Organisation von Sicherheit/Gesundheit an der Schule ist Aufgabe der Schulleitung:

Die Schulleitung

• informiert Lehrkräfte, Schüler und Erziehungsberechtigte über Sicherheitsbestimmungen und überwacht diese.

• erteilt die erforderlichen Anweisungen.

• hält die die Lehrkräfte periodisch dazu an die Schüler zu sicherheitsbewusstem Denken und Handeln zu animieren.

• sorgt zusammen mit dem Sachaufwandsträger für eine wirksame Erste Hilfe bei Unfällen.

• erstellt eine Unfallanzeige und übermittelt diese dem Unfallversicherungsträger – bei schweren Unfällen mit sofortiger Anzeige (z. B. telefonisch).

• unterstützt den Unfallversicherungsträger bei der Ermittlung der Unfallursachen.

•sorgt für die regelmäßige Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen.

 

 

Zur Umsetzung kann die Schulleitung fachkundige Lehrkräfte mit der Erstellung einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung beauftragen.


SICHERHEIT – Eislaufen

In der Wintersaison steht jährlich Eislaufen auf dem Programm. Wir haben die wichtigsten Sicherheitsaspekte zusammengestellt:

 

Planung/Durchführung

- Der Eislaufunterricht sollte möglichst regelmäßig in Form von Blockunterricht stattfinden (5-10 Übungseinheiten).

- Von einer Benutzung während des öffentlichen Betriebs ist abzuraten, Aufsicht, Unfallgefahr, Planbarkeit…

- Steht nicht die gesamte Eisfläche zur Verfügung, sollte ein Teil abgesperrt werden – am besten mit Hütchen.

- Eine Information der Eltern macht bei nicht regelmäßigen Veranstaltungen, wie z. B. Eislauf, durchaus Sinn: Ausrüstung, Kosten, Ort, …

- Eisflächencheck: Risse, Rillen, Hindernisse?

- Bandentüren schließen.

- Lehrkraft betritt die Eisfläche als Erstes.

 

Ausrüstung

- Handschuhe.

- Gut sitzender Helm (dringend empfohlen).

- Warme Kleidung.

- Geeignete Schlittschuhe, Eiskunstlauf- oder Eishockeyschuhe.

 

Eislaufen auf Natureisflächen

- Besonders geeignet sind Teiche oder überflutete Wiesen mit geringer Wassertiefe.

- Vor der Nutzung von Natureisflächen zum Eislaufen muss die Stadt- oder Gemeindeverwaltung für das Gewässer eine Freigabe zum Schlittschuhlaufen erteilen! 10 cm Eisdicke müssen festgestellt werden.

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.


SICHERHEIT – Sportkleidung

Neben dem Gesundheitsschutz dient Sportkleidung auch der Unfallverhütung. Dementsprechend muss der Sportart entsprechend geeignete Sportkleidung und –schuhe getragen werden.

 

- Uhren, Schmuck und Piercings sind abzulegen oder abzukleben.

- Lange Haare müssen zusammengebunden werden.

- Schulsportgerechte Brillen sollen getragen werden.

 

- Schutzausrüstung bei speziellen Sportarten, z. B. Inlineskating.

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.


Sicherheit - Qualifikation im Sportunterricht

Es taucht immer wieder die Frage auf, welche Qualifikation für den Sportunterricht (ohne Schwimmen) notwendig ist. Die Regierung von Schwaben hat dazu eine hilfreiche Übersicht erstellt.

 

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Übersicht Einsatz im Sport- und Schwimmu
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SICHERHEIT – Minitrampolin

Das Minitrampolin ist immer wieder Thema im Sportunterricht.  Grundsätzlich hat jede Lehrkraft GS/MS mit nicht vertieft studiertem Fach Sport oder mit Sport im Rahmen der Didaktikfächer die entsprechende Qualifikation.

ACHTUNG: Dies gilt nicht für das Großtrampolin, hierfür hat eine Lehrkraft KEINE Qualifikation. Vom Einsatz im Unterricht wird dringend abgeraten.

 

1. Die Lehrkräfte sollten über grundlegende Kompetenzen für das Trampolinspringen besitzen

- Eigenerfahrung

- Methoden zur Vermittlung des Helfen und Sicherns.

- Kenntnisse der Bewegungsabläufe

 - Methodenkenntnisse

2. Die Schüler sollten entsprechende körperliche und konditionelle Voraussetzungen besitzen bzw. diese müssen im Vorfeld aufgebaut werden.

- Der Unterricht am Trampolin muss den Fähigkeiten der Schüler angepasst werden.

3. Planung und Vermittlung von sichernden Tätigkeiten (Helfen und Sichern)

4. Das Risiko kalkulierbar machen (Planung, Methodik, Störgrößen ausschalten).

 

Tipps

1. Fachgerechte Lagerung, d. h. zusammengeklappt im Geräteraum. Niemals im aufgebauten Zustand lagern – grob fahrlässig.

2. Transport mit den Fußgestellen auf der Oberseite.

3. Nach dem Aufbau einen Sicherheitscheck durchführen (sichtbare Mängel?).

4. Die Landeflächen müssen durch Matten entsprechend gesichert werden.

 

Wir empfehlen die KUVB Broschüre „Minitrampolin – mit Leichtigkeit und Sicherheit“ zum Download im KUVB Sportportal. Dort gibt es viele Zusatzhinweise und bebilderte Übungsreihen zum Trampolinspringen:

 

KUVB-Schulsport

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.

 


Schwimmen - Tipps für einen sicheren Schwimmunterricht

1. Die Pflicht zur Aufsichtsführung über die Klassen bleibt bei einem Schwimmbadbesuch IMMER bei der Lehrkraft, unabhängig von der Anwesenheit eines Bademeisters oder einer Hilfskraft!

Wichtig ist eine Einweisung der Schüler in die Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen im Schwimmbad.

2. Sowohl die Schwimm-Lehrkräfte als auch Hilfskräfte müssen in der Lage sein, Schüler im Notfall vor dem Ertrinken retten zu können. Voraussetzung ist immer das Bronzene Rettungsschwimmabzeichen.

3. Die Lehrkraft trägt immer Schwimmkleidung, darüber kann andere funktionelle Kleidung getragen werden.

4. Die Lehrkraft betritt immer als erste das Schwimmbad und verlässt die Anlage als letzter – nach eingehender Kontrolle des Schwimmbeckens.

5. Die Schülerzahl soll zu Beginn und am Ende des Unterrichts überprüft werden.

6. Entweder die Lehrkraft ist immer Wasser oder die Schüler, niemals beide gleichzeitig.

7. Kopfsprünge nur bei einer Wassertiefe von mindestens 1,50m und einer entsprechenden gefahrenreduzierenden Organisation.

8. Schwimmunterricht in freien Gewässern ist nicht zulässig.

 

 

Quelle: KM-Bekanntmachung vom 1. April 1996

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.

 


SCHWIMMEN – Qualifikation für den Schwimmunterricht

Schwimmen in der Grund- oder Mittelschule dürfen nur unterrichten:

 

1. Lehrer GS/MS mit nicht vertieft studiertem Fach Sport oder mit Sport im Rahmen der Didaktikfächer.

2. Fachlehrer für Sport.

3. Lehrkräfte GS/MS, welche die Weiterbildung Schwimmen I für die Grundschule und Weiterbildung Schwimmen I + II für die Mittelschule absolviert haben. Voraussetzung für die Weiterbildung ist das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze.

 

In Spezialfällen gibt es noch weitere Qualifikationsmöglichkeiten. Wir empfehlen im Zweifel die Kontaktaufnahme mit der Sportfachberatung.

 

 

Quelle: KMBek 1. April 1996

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.

 


SCHWIMMEN- Einsatz von Hilfskräften

Im Schwimmunterricht dürfen sogenannte Hilfskräfte eingesetzt werden, wenn sie die erforderliche Qualifikation haben. Sie dürfen nach Vorgaben der verantwortlichen Lehrkraft bei der Erteilung des Schwimmunterrichts helfen.

Die Mindestqualifikation ist das bronzene Rettungsschwimmabzeichen, d. h. wenn Eltern im Schwimmunterricht als Hilfskräfte eingesetzt werden sollen, müssen sie mindestens das Bronzene Rettungsschwimmabzeichen besitzen. Personen, die keine andere Qualifikation

haben (z. B. Förderlehrer mit A- oder J-Übungsleiterausweis), dürfen im Unterricht nicht eingesetzt werden - lediglich als Beobachter.

 

Bitte beachten sie:

- Die Verantwortung für den Schwimmunterricht bleibt immer bei der zuständigen Lehrkraft!

- Die Aufsicht im Schwimmbad muss lückenlos gewährleistet sein!

- Die Lehrkraft betritt als erster das Schwimmbad und verlässt es als letzter nach eingehender Kontrolle des Schwimmbeckens!

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem

Sportfachberater.

 

 


SICHERHEIT- KM-Bek "Sicherheit im Sportunterricht"

Kennen Sie eigentlich die Bekanntmachungen des Bayerischen

Kultusministeriums? Wir wollen Ihnen einige Auszüge daraus vorstellen, heute

die KM-Bek „Sicherheit im Sportunterricht“ vom 8. April 2003. Aus dieser

Bekanntmachung ergeben sich eine Reihe an Aufgaben für den Sportlehrer:

 

Sportstätten und Geräte

Alle Geräte sind vor ihrer Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Ballspieltore müssen gegen das Umkippen gesichert werden. Geräte sind bestimmungsgemäß zu nutzen, vor allem bei sogenannten Parcours-Aufbauten! Die Verwendung von Groß-Trampolinen ist nicht zulässig.

 

Kleidung und Ausrüstung

- Angemessene Sportkleidung ist Pflicht!

- Schmuck, Piercings und Uhren müssen abgelegt werden!

- Lange Haare müssen zusammengebunden werden!

- Schutzausrüstungen bei entsprechenden Sportarten

anlegen!

- Schulsportbrille

 

Organisation und Aufsicht

Die Verantwortung für den Unterricht liegt immer bei der Lehrkraft! Die Organisation des Unterrichts muss den Besonderheiten der Sportart und der Reife der Schüler gerecht werden.

 

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.


SICHERHEIT - Sichern von Ballspieltoren

Ballspieltore müssen sowohl in der Halle als auch im Freien gegen Umfallen gesichert werden. In der Vergangenheit hat es schon schwere Verletzungen gegeben.

Schüler dürfen sich nicht an die Querlatte hängen und schaukeln und auch nicht das Netz oder den Torrahmen beklettern. Bitte weisen Sie ihre Schüler ein und sichern die Ballspieltore entsprechend!

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.


SICHERHEIT - Brille im Sportunterricht

Brillenträger sollten im Schulsport immer eine Sportbrille tragen. Wichtig ist, dass die Brille Kunststoffgläser besitzt und eine Kunststoff-Fassung ohne scharfe Kanten.

(aus DGUV Information "Anfoderungen an eine schulsportgerechte Brille")

 

 

Diese Informationen sind zusammengefasst und dienen als Denkanstoß für ihren Sportunterricht. Genauere Informationen finden sie im KUVB-Schulsportportal oder bei ihrem Sportfachberater.